Verhandlung
Streiten, nein. Auseinandersetzen, ja.
Geb’ ich Dir was, gibst Du mir was: Das nennt man auch Verhandeln. Doch oft wird aus einer Verhandlung ein harter Kampf. Besonders wenn’s ums liebe Geld geht. Da wird dann nämlich schnell mal gefeilscht wie auf dem Bazar. Womöglich sogar mit Erfolg. Sprich: Sie haben erreicht, was Sie wollten.
In der Regel ist das aber eher kurzfristig gedacht. Weil zwei Verhandlungspartner oft auch später noch miteinander zu tun haben. Schwierig, wenn da die Atmosphäre erst einmal vergiftet ist. Deshalb sollte es nicht Ihr Ziel sein, stur Position zu beziehen. Sondern lieber eine Lösung zu finden, die beiden „Gegnern“ gerecht wird. Und mit der beide zufrieden sind. Da will klug Verhandeln gelernt sein. Dazu gehört, dass Sie sich als Team und nicht als Kontrahenten verstehen. So kann es durchaus sinnvoll sein, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Nur so entdecken Sie übereinstimmende Interessen. Dann können Sie gemeinsam nach Mitteln und Wegen suchen. Was übrigens oft nicht nur im Sinne der beiden Kontrahenten ist. Sondern auch anderer Leidtragender. Etwa Ihrer Kinder, die ohnehin unter dem Disput bei einer Scheidung zu leiden haben. Um nur einen von vielen Streitfällen zu nennen, bei denen Sie Ihr Notar ganz unparteiisch berät.
Besser weise Voraussicht als blinde Wut.
Klingt eigentlich ganz einfach: Man einigt sich, Hand drauf, Schwamm drüber. Leider steht dem oft mehr im Weg, als Sie zunächst vermuten. Denn schon die kleinste Missstimmung kann blitzschnell zu Missverständnissen führen. Besonders schwierig ist das natürlich, wenn Sie gegen die andere Partei eine persönliche Abneigung haben. Dann fällt es schwer, auch noch so vernünftige Vorschläge anzunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als erstes gründlich die Lage sondieren. Denn nicht selten sind die Chancen, aus einem Streit als Sieger hervorzugehen, gar nicht so gut, wie Sie vielleicht annehmen. Zumal man ohnehin nie voraussagen kann, wie zum Beispiel ein Prozess ausgehen würde. Da ist dann eine Einigung sicher die bessere Lösung für Sie.
Auch wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind: Manchmal kann es sich lohnen, eine feste Position aufzugeben. Wer nämlich rechtzeitig gelernt hat, Zugeständnisse zu machen und dazu kleinere Verluste akzeptiert, steht unter Umständen auf lange Sicht besser da. Wann das sinnvoll sein kann? Nun, beispielsweise dann, wenn Ihre Familie die Nachfolge regelt. Und Sie per notarieller Erklärung auf den Pflichtteil Ihres Erbes verzichten. Etwa weil Sie im Gegenzug eine Abfindung bekommen. Es kann nämlich durchaus sein, dass Sie später womöglich weniger geerbt hätten. Oder gar nichts. Außerdem kann Ihr Verzicht Sicherheit für die ganze Familie bedeuten. Zum Beispiel dort, wo ein Betrieb weitergeführt wird oder eine Immobilie im Spiel ist. Und die Moral von der Geschichte? Wer nicht auf seinen Prinzipien herumreitet, findet leichter eine Einigung. Viel Glück dabei.
Wenn zwei sich streiten, ist ein neutraler Dritter gefragt.
Theoretisch sind Sie nun fit in Sachen Verhandlung. Aber eben nur theoretisch. In der Praxis ist Ihnen mit einem professionellen Berater besser geholfen. Weil der vernünftige Lösungen vorschlägt. Ganz neutral. So lässt sich gleich von vornherein Streit vermeiden. Ihr Notar ist übrigens als Mittler besonders geeignet. Nicht nur, weil er tagtäglich Verhandlungen leitet. Sondern vor allem auch, weil er schon von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, unparteiisch zu sein. Und herauszufinden, was jede der beiden Parteien eigentlich will. Außerdem wird der Notar unerfahrene Beteiligte ganz sicher schützen.
Wahrscheinlich werden Sie sich auf Ihren Notar auch schon wegen seiner fachlichen Kompetenz gerne verlassen. Egal, ob es um Vertragsverhandlungen oder Auseinandersetzungen geht. Denn unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen, gehört nun mal zum täglichen Geschäft eines Notars. Wenn Sie sich also zum Beispiel beim Aushandeln eines Gesellschaftsvertrages noch nicht einig sind, kann der Notar gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen, die allen gerecht wird. Auch wenn sich Erben über die Teilung des Nachlasses nicht einigen können, kann der Notar helfen, eine Übereinkunft zu finden.