LEISTUNGEN
|NOTAR
 
 
 
 

Leistungen

Ganz klar: fällt das Gespräch auf den Notar, erinnern Sie sich spontan an den Kauf Ihres Eigenheimes. Oder Sie denken bereits daran, Ihre Immobilien noch zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen.

Doch kompetente Antworten erhalten Sie nicht nur auf sämtliche Grundstücksfragen. Auch in den folgenden Bereichen werden Sie rechtlich betreut und beraten:

Wenn es um Ihr Erbe geht, sind Sie beim Notar als Vertrauensperson genau richtig. Und wie Sie sich im Alter durch eine Vorsorgevollmacht absichern können, erfahren Sie dort ebenfalls. Oder Sie sind gerade selbst Erbe geworden? Damit Sie an das ererbte Vermögen kommen, beurkundet der Notar Ihren Erbscheinsantrag und erläutert Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie sich die Erbschaft mit mehreren Personen teilen müssen.

Und ganz gleich, ob Sie heiraten oder das Kind Ihres Ehepartners als eigenes annehmen möchten: der Notar steht Ihnen in allen Fragen rund um die Familie mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie den Weg in die Selbständigkeit wagen, hilft Ihnen der Notar bei der Auswahl der passenden Unternehmensform, formuliert Ihren Gesellschaftsvertrag und veranlasst die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.

Darüber hinaus finden Einzelkaufleute gleichermaßen wie Großbetriebe auf diesen Seiten Informationen zu Wachstum und Umstrukturierung ihres Unternehmens sowie zur Regelung der Unternehmensnachfolge.

Neben diesen Tätigkeitsbereichen sieht das Gesetz die Zuständigkeit des Notars für weitere Fälle vor, zum Beispiel für Schlichtungen, für die Begründung einer Lebenspartnerschaft, für Vereinsregisteranmeldungen oder für die Beglaubigung von Unterschriften.

Mit der notariellen Urkunde, unter die Sie nach erfolgreicher Verhandlung Ihre Unterschrift setzen, haben schließlich alle Beteiligten einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand.

Lassen Sie sich deshalb bei allen wichtigen Schritten im Leben von Ihrem Notar beraten, nicht nur, wenn der Gesetzgeber es vorschreibt.

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Ganz klar: fällt das Gespräch auf den Notar, erinnern Sie sich spontan an den Kauf Ihres Eigenheimes. Oder Sie denken bereits daran, Ihre Immobilien noch zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen.

Doch kompetente Antworten erhalten Sie nicht nur auf sämtliche Grundstücksfragen. Auch in den folgenden Bereichen werden Sie rechtlich betreut und beraten:

Wenn es um Ihr Erbe geht, sind Sie beim Notar als Vertrauensperson genau richtig. Und wie Sie sich im Alter durch eine Vorsorgevollmacht absichern können, erfahren Sie dort ebenfalls. Oder Sie sind gerade selbst Erbe geworden? Damit Sie an das ererbte Vermögen kommen, beurkundet der Notar Ihren Erbscheinsantrag und erläutert Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie sich die Erbschaft mit mehreren Personen teilen müssen.

Und ganz gleich, ob Sie heiraten oder das Kind Ihres Ehepartners als eigenes annehmen möchten: der Notar steht Ihnen in allen Fragen rund um die Familie mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie den Weg in die Selbständigkeit wagen, hilft Ihnen der Notar bei der Auswahl der passenden Unternehmensform, formuliert Ihren Gesellschaftsvertrag und veranlasst die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.

Darüber hinaus finden Einzelkaufleute gleichermaßen wie Großbetriebe auf diesen Seiten Informationen zu Wachstum und Umstrukturierung ihres Unternehmens sowie zur Regelung der Unternehmensnachfolge.

Neben diesen Tätigkeitsbereichen sieht das Gesetz die Zuständigkeit des Notars für weitere Fälle vor, zum Beispiel für Schlichtungen, für die Begründung einer Lebenspartnerschaft, für Vereinsregisteranmeldungen oder für die Beglaubigung von Unterschriften.

Mit der notariellen Urkunde, unter die Sie nach erfolgreicher Verhandlung Ihre Unterschrift setzen, haben schließlich alle Beteiligten einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand.

Lassen Sie sich deshalb bei allen wichtigen Schritten im Leben von Ihrem Notar beraten, nicht nur, wenn der Gesetzgeber es vorschreibt.