Notare
Gute Zeiten, schlechte Zeiten. Und immer mit Notar.
Gar nicht so einfach, die Sache mit dem Recht. Da gibt es nämlich jede Menge Fall-stricke. Deshalb will es das Gesetz, dass Sie sich in wichtigen Angelegenheiten von einem Notar beraten lassen. An vielen Punkten im Leben. Schließlich kann Ihnen mit den Jahren einiges passieren. Zum Beispiel, dass Sie heiraten wollen. Hier hilft Ihnen der Notar bei einem Ehevertrag genauso, wie bei der Verteilung des Grundbesitzes, wenn etwa Ihre Ehe in die Brüche gehen sollte. Was wir natürlich nicht hoffen.
Aber auch wenn Sie eine GmbH gründen oder eine Immobilie kaufen, führt kein Weg am Notar vorbei. Das gilt ebenfalls, wenn Sie diese später an Ihre Kinder weitergeben. Oder wenn Sie Ihren letzten Willen verbindlich in einem Erbvertrag festlegen wollen. Das Gute daran: Mit der notariellen Urkunde haben Sie und Ihr Partner einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand. Ein wichtiger Schutz für alle Beteiligten. Besonders, wenn sie unerfahren sind. Zumal der Notar schon von Gesetzes wegen verpflichtet ist, den Willen aller Beteiligten zu erforschen und beider Interessen zu wahren. Deshalb fungiert er dort, wo Interessengegensätze aufeinanderprallen, auch schon mal als Mittler. Lassen Sie sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen wichtigen Schritten beraten. Nicht nur dann, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt. Sondern in allen Lebenslagen.
Juristen in Amt und Würden.
Notarinnen und Notare sind nicht einfach bloß Juristen. Denn sie werden vom zu-ständigen Justizminister ernannt. Nach strengen Kriterien und nur in begrenzter Zahl. Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes. Kein Wunder also, dass Notare schon von Gesetzes wegen jede Menge Pflichten haben. Allen voran die, neutral und verschwiegen zu sein. Deshalb können Sie mit jedem Notar auch sehr Vertrauliches besprechen.
Und Sie können sicher sein, dass der Notar alle Beteiligten ganz unparteiisch berät. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der normalerweise die Interessen einer einzigen Partei vertritt. Allerdings trifft der Notar, anders als der Richter, keine Entscheidungen. Vielmehr hilft er Ihnen, Ihre rechtliche Lage selbst zu gestalten.
Das gilt übrigens für alle Notare. Egal, ob sie einzig und allein als Notar arbeiten. Wie in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Oder ob sie Notar und Anwalt nebeneinander sind. Das ist so in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Während es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowohl hauptberufliche Notare als auch Anwaltsnotare gibt. Selbstverständlich müssen Anwaltsnotare ihre Arbeit als Anwalt strikt von der als Notar trennen. Damit möchte der Gesetzgeber mögliche Interessenkonflikte aus-schließen. Doch egal ob „Nur“-Notar oder Anwaltsnotar, beide haben genau die gleichen Pflichten und Zuständigkeiten. Darauf können Sie sich verlassen.
Keine Allerweltsausbildung. Aber für alle Welt da.
Am Anfang sind alle Juristen gleich. Ob Rechtsanwalt, Richter oder Notar, alle durchlaufen einheitliche Staatsexamina. Die sorgen dafür, dass alle Juristen die gleiche Sprache sprechen. Nach den Staatsexamina absolviert jeder Notar dann noch eine mehrjährige Spezialausbildung. Die stellt seine fachliche Qualifikation sicher. Genau wie seine Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen.
Damit nicht genug, lernt auch der Notar nie aus. Schließlich muss er über Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung immer auf dem Laufenden sein. Deshalb können Sie sich darauf verlassen, dass Sie beim Notar in guten Händen sind. Und das überall. Notare gibt es nämlich selbst an kleinen Orten. Damit der Weg zu Ihrem nächsten Notar möglichst kurz ist.
Trotzdem müssen Sie nicht unbedingt zum nächst gelegenen Notar gehen. Sondern können sich den Notar aussuchen, dem Sie am meisten vertrauen. Innerhalb seines Sprengels kommt er auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie nicht zu ihm gehen können. Etwa weil Sie krank sind. Und weil der Notar für jeden da ist, darf er es auch nicht ohne guten Grund ablehnen, für Sie zu beurkunden.
Ihr Notar darf normalerweise nur in seinem Bezirk beurkunden. Trotzdem kann er Ihnen natürlich helfen, wenn es um Ihre Angelegenheiten anderswo geht. Sogar um die im Ausland. Etwa, wenn Sie eine Immobilie im sonnigen Süden kaufen wollen. Oder wenn Sie ein Grundstück in Übersee zu vererben haben. Viele Notare kennen nämlich auch die Rechtsordnungen anderer Länder. Zudem bekommen sie vom Deutschen Notarinstitut mit seinen ausgesuchten Spezialisten noch wissenschaftliche und fachliche Unterstützung. Und Fremdsprachen sprechen viele Notare ebenfalls.
Ihr Notar wird Ihnen auch sagen, was besser vor Ort geregelt werden sollte. Hier kann er für Sie eine Vollmacht beurkunden, mit der eine Vertrauensperson an Ort und Stelle für Sie handeln kann. Die Urkunde eines deutschen Notars wird nämlich in vielen Ecken der Erde anerkannt. Allerdings muss sie zu ihrer Anerkennung oft noch bestätigt werden. Das macht dann das Konsulat des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für viele Länder genügt aber auch die Bestätigung des Landgerichtspräsidenten. Am besten fragen Sie Ihren Notar, was in Ihrem Fall gefragt ist. Auch wenn es darum geht, Ihr Recht durchzusetzen, ist die notarielle Urkunde fast grenzenlos. Weil Sie mit ihr in vielen Ländern vollstrecken können. Für viele sicher eine Beruhigung.