Kaufen / Verkaufen
Vorsicht, Kauf?
Eine Immobilie kauft man nicht alle Tage. Schließlich zieht das einiges nach sich. Ein Kaufobjekt zu finden, einen Preis dafür auszuhandeln und sich klar zu werden, ob Grundstück, Haus oder Wohnung ihren Preis auch wirklich wert sind, ist an sich schon ein Stück harte Arbeit. Und zu beurteilen, ob Sie die finanziellen Belastungen wirklich auf sich nehmen wollen, ist ebenfalls nicht ganz ohne. Noch schwieriger wird es dann, wenn es um die Einzelheiten geht. Zum Glück steht Ihnen hier Ihr Notar mit Rat und Tat zur Seite. Er sagt Ihnen, wann Sie frühestens zahlen sollten und wann der Besitz, mit allen Risiken und Verpflichtungen, auf Sie übergeht. Dann wäre da noch die Frage zu klären, ob Sie das Objekt so kaufen, „wie es steht und liegt“. Oder ob der Verkäufer ein Versprechen gibt, an das er sich auch halten muss. Wie zum Beispiel Gerümpel von einem Grundstück zu entfernen. Oder gar Altlasten. Vielleicht muss er auch noch das Wohnrecht für seine Großeltern löschen lassen, oder andere Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Und wenn Sie eine Wohnung kaufen, müssen Sie auf jeden Fall die Beschlüsse der Gemeinschaft kennen. Weil Sie nun mal daran gebunden sind. All das müssen Sie über Ihren Notar abwickeln. So jedenfalls will es das Gesetz. Nicht zuletzt auch, weil er weiß, wie man einen Kaufvertrag so gestaltet, dass er für beide Seiten sinnvoll und gerecht ist.
Vorsicht, Verkauf?
Verkaufen, aber möglichst wenig dabei riskieren. Das geht. Normalerweise, indem Sie dem Käufer zuerst nur eine so genannte Auflassungsvormerkung gewähren. Mit diesem Vermerk im Grundbuch bekommt der schon mal ein Stück Sicherheit. Wenn sie sich nicht kennen, wollen manche das nur tun, wenn sie sicher sind, dass dem Käufer die nötigen Mittel zur Verfügung stehen. Dann bestehen sie auf einer Finanzierungsbestätigung der Bank. Und zwar per Vertrag.
Außerdem regelt der Notar im Vertrag genau, was passiert, wenn Ihr Vertragspartner nicht pünktlich bezahlt. Oder wenn er womöglich zahlungsunfähig wird. Dann sind wenigstens die rechtlichen Konsequenzen geklärt. Zudem können Sie mit einem notariellen Vertrag unmittelbar gegen den Käufer vollstrecken. Oder vom Vertrag zurücktreten. Mehr noch: Das Eigentum wird erst in dem Moment umgeschrieben, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist. Ist es nicht beruhigend, dass der Notar weiß, wie man allen Eventualitäten vorbeugen kann. Ob es um kleine oder große Objekte geht. Damit alles möglichst reibungslos für Sie läuft.
Bäumchen, wechsel Dich. Aber ohne Risiko.
Abmachungen gut und schön. Nur müssen sich beide Vertragspartner auch daran halten. Wie gut, dass Sie mit einem Vertrag vom Notar rundum abgesichert sind. Denn Ihr Notar organisiert die Abwicklung nicht nur. Sondern er überwacht sie auch. Bis zum Schluss. Angefangen bei der Einsicht ins Grundbuch. Über das Besorgen aller nötigen Genehmigungen. Belastungen, die Sie als Käufer nicht übernehmen, lässt der Notar ordnungsgemäß löschen. Schließlich sollen Sie nicht auf den alten Grundschulden des Verkäufers sitzen bleiben. Zudem lässt der Notar Ihre Anwartschaft auf das Objekt, gleich nach der Beurkundung, im Grundbuch eintragen. Und zwar durch die so genannte Auflassungsvormerkung. Damit Ihr Kauf auch per Grundbuch gesichert ist. Erst wenn alles „wasserdicht“ ist, bekommen Sie das „O.K.“ von Ihrem Notar. Wenn dann schließlich gezahlt ist, veranlasst der Notar, dass das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. So riskiert keiner was. Sie sehen, mit Notar sind Sie gut beraten. Und wenn es mal besonders schwierig wird, können Sie als Käufer Ihr Geld auf ein Notaranderkonto einzahlen. Dort wird es so lange treuhänderisch verwaltet, bis die Abwicklung des Kaufs gesichert ist. Der Verkäufer hat damit ebenfalls eine Sicherheit. Beruhigend, nicht?
Andere Länder, andere Sitten. Und Rechte.
Klingt spannend: Eine Immobilie im Ausland. Ist aber ganz schön kompliziert. Weil normalerweise das Recht des Landes gilt, in dem das Grundstück liegt. Und da kann es ganz schöne Unterschiede zu unserem Recht geben. Eine fachkundige Beratung ist also dringend nötig. Zumal es auch einiges zu bedenken gibt, wenn Sie verheiratet sind oder Ihren Besitz später mal vererben wollen. Hier kann es sinnvoll sein, für eine Immobilie im Ausland bei Ihrem Notar ein Testament zu errichten. Eines, in dem die Besonderheiten des Landes genau berücksichtigt werden. Das Recht des Landes, in dem sie liegt, kommt nämlich manchmal auch beim Vererben zum Tragen.
Überhaupt wird die Lage deutlich schwieriger, wenn Sie woanders eine Immobilie kaufen. Da kann nicht nur das Thema Erwerbsnebenkosten und vor allem Steuer unerfreuliche Überraschungen für Sie in petto haben. Auch geht der Kauf einer Immobilie nicht in allen Ländern so sicher, reibungslos und kostengünstig vonstatten wie bei uns. Auch wenn er nicht alle Rechte der Welt kennen kann, hilft Ihnen Ihr deutscher Notar. Etwa, indem er eine Vollmacht beurkundet, mit der dann eine Vertrauensperson vor Ort für Sie handeln kann. Wenn er Ihnen nicht sogar jemanden empfehlen kann, an den Sie sich dort wenden können. Und dem Sie genauso vertrauen können wie ihm.
Auch Vertrauen will dosiert sein.
Sie haben einen notariellen Vertrag. Jetzt kann nichts mehr passieren. Leider nicht ganz. Weil Sie trotzdem an einen unaufrichtigen Vertragspartner geraten können. Wer sich aber gründlich informiert und die Risiken genau mit seinem Notar bespricht, kann sie deutlich minimieren. Überhaupt: Solange Sie sich an die Sicherheiten halten, die Ihr Notar für Sie ausgetüftelt hat, bleibt alles überschaubar. Indem Sie den Kaufpreis erst dann bezahlen, wenn er auch wirklich fällig ist. Oder, umgekehrt, die Schlüssel erst dann aus der Hand geben, wenn Sie Ihr Geld haben.
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