Notarielle Urkunden
Beraten ist gut. Beurkunden noch besser.
Alles was Recht ist: Die Urkunde des Notars hilft Ihnen. Ob es um Ihre privaten Angelegenheiten geht oder um geschäftliche Vereinbarungen. Schließlich ist das Leben kompliziert genug.
Abmachungen gut und schön. Doch was beim Notar beurkundet worden ist, kann Ihnen so schnell niemand streitig machen. Deshalb vergleichen wir die notarielle Urkunde auch gerne mit einem Airbag: Beruhigend, dass sie da ist. Und trotzdem ärgert sich niemand, wenn es nicht zum Unfall kommt. Diese Sicherheit werden Sie übrigens nicht nur im Geschäftsleben zu schätzen wissen. Sondern vor allem auch in Ihrer Familie. Egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Und egal, ob Sie erben oder vererben. Weil klare Verhältnisse in Sachen Ehe oder Nachfolge mindestens genauso wichtig sind wie Vereinbarungen zwischen Geschäftsleuten. Doch worum es auch immer geht, der Notar berät Sie umfassend. Dabei zeigt er Alternativen auf, schlägt Lösungen vor und entwirft die nötigen Erklärungen und Verträge für Sie. Und zwar in Ihrer beider Sinne.
Dazu ist er nämlich schon von Berufs wegen verpflichtet. Was das genau bedeutet und was genau den Notar von einem Rechtsanwalt unterscheidet, das alles können Sie auf den nächsten Seiten nachlesen.
Notare
Gute Zeiten, schlechte Zeiten. Und immer mit Notar.
Gar nicht so einfach, die Sache mit dem Recht. Da gibt es nämlich jede Menge Fall-stricke. Deshalb will es das Gesetz, dass Sie sich in wichtigen Angelegenheiten von einem Notar beraten lassen. An vielen Punkten im Leben. Schließlich kann Ihnen mit den Jahren einiges passieren. Zum Beispiel, dass Sie heiraten wollen. Hier hilft Ihnen der Notar bei einem Ehevertrag genauso, wie bei der Verteilung des Grundbesitzes, wenn etwa Ihre Ehe in die Brüche gehen sollte. Was wir natürlich nicht hoffen.
Aber auch wenn Sie eine GmbH gründen oder eine Immobilie kaufen, führt kein Weg am Notar vorbei. Das gilt ebenfalls, wenn Sie diese später an Ihre Kinder weitergeben. Oder wenn Sie Ihren letzten Willen verbindlich in einem Erbvertrag festlegen wollen. Das Gute daran: Mit der notariellen Urkunde haben Sie und Ihr Partner einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand. Ein wichtiger Schutz für alle Beteiligten. Besonders, wenn sie unerfahren sind. Zumal der Notar schon von Gesetzes wegen verpflichtet ist, den Willen aller Beteiligten zu erforschen und beider Interessen zu wahren. Deshalb fungiert er dort, wo Interessengegensätze aufeinanderprallen, auch schon mal als Mittler. Lassen Sie sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen wichtigen Schritten beraten. Nicht nur dann, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt. Sondern in allen Lebenslagen.
Juristen in Amt und Würden.
Notarinnen und Notare sind nicht einfach bloß Juristen. Denn sie werden vom zu-ständigen Justizminister ernannt. Nach strengen Kriterien und nur in begrenzter Zahl. Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes. Kein Wunder also, dass Notare schon von Gesetzes wegen jede Menge Pflichten haben. Allen voran die, neutral und verschwiegen zu sein. Deshalb können Sie mit jedem Notar auch sehr Vertrauliches besprechen.
Und Sie können sicher sein, dass der Notar alle Beteiligten ganz unparteiisch berät. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der normalerweise die Interessen einer einzigen Partei vertritt. Allerdings trifft der Notar, anders als der Richter, keine Entscheidungen. Vielmehr hilft er Ihnen, Ihre rechtliche Lage selbst zu gestalten.
Das gilt übrigens für alle Notare. Egal, ob sie einzig und allein als Notar arbeiten. Wie in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Oder ob sie Notar und Anwalt nebeneinander sind. Das ist so in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Während es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowohl hauptberufliche Notare als auch Anwaltsnotare gibt. Selbstverständlich müssen Anwaltsnotare ihre Arbeit als Anwalt strikt von der als Notar trennen. Damit möchte der Gesetzgeber mögliche Interessenkonflikte aus-schließen. Doch egal ob „Nur“-Notar oder Anwaltsnotar, beide haben genau die gleichen Pflichten und Zuständigkeiten. Darauf können Sie sich verlassen.
Keine Allerweltsausbildung. Aber für alle Welt da.
Am Anfang sind alle Juristen gleich. Ob Rechtsanwalt, Richter oder Notar, alle durchlaufen einheitliche Staatsexamina. Die sorgen dafür, dass alle Juristen die gleiche Sprache sprechen. Nach den Staatsexamina absolviert jeder Notar dann noch eine mehrjährige Spezialausbildung. Die stellt seine fachliche Qualifikation sicher. Genau wie seine Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen.
Damit nicht genug, lernt auch der Notar nie aus. Schließlich muss er über Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung immer auf dem Laufenden sein. Deshalb können Sie sich darauf verlassen, dass Sie beim Notar in guten Händen sind. Und das überall. Notare gibt es nämlich selbst an kleinen Orten. Damit der Weg zu Ihrem nächsten Notar möglichst kurz ist.
Trotzdem müssen Sie nicht unbedingt zum nächst gelegenen Notar gehen. Sondern können sich den Notar aussuchen, dem Sie am meisten vertrauen. Innerhalb seines Sprengels kommt er auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie nicht zu ihm gehen können. Etwa weil Sie krank sind. Und weil der Notar für jeden da ist, darf er es auch nicht ohne guten Grund ablehnen, für Sie zu beurkunden.
Ihr Notar darf normalerweise nur in seinem Bezirk beurkunden. Trotzdem kann er Ihnen natürlich helfen, wenn es um Ihre Angelegenheiten anderswo geht. Sogar um die im Ausland. Etwa, wenn Sie eine Immobilie im sonnigen Süden kaufen wollen. Oder wenn Sie ein Grundstück in Übersee zu vererben haben. Viele Notare kennen nämlich auch die Rechtsordnungen anderer Länder. Zudem bekommen sie vom Deutschen Notarinstitut mit seinen ausgesuchten Spezialisten noch wissenschaftliche und fachliche Unterstützung. Und Fremdsprachen sprechen viele Notare ebenfalls.
Ihr Notar wird Ihnen auch sagen, was besser vor Ort geregelt werden sollte. Hier kann er für Sie eine Vollmacht beurkunden, mit der eine Vertrauensperson an Ort und Stelle für Sie handeln kann. Die Urkunde eines deutschen Notars wird nämlich in vielen Ecken der Erde anerkannt. Allerdings muss sie zu ihrer Anerkennung oft noch bestätigt werden. Das macht dann das Konsulat des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für viele Länder genügt aber auch die Bestätigung des Landgerichtspräsidenten. Am besten fragen Sie Ihren Notar, was in Ihrem Fall gefragt ist. Auch wenn es darum geht, Ihr Recht durchzusetzen, ist die notarielle Urkunde fast grenzenlos. Weil Sie mit ihr in vielen Ländern vollstrecken können. Für viele sicher eine Beruhigung.
Urkunden
Qualität kommt von Qualifikation. Mit Sicherheit.
Betrachten Sie es mal so: Je persönlicher eine Angelegenheit, desto wichtiger ist Qualität für Sie. Denn Qualität bedeutet Sicherheit. Und die gibt Ihnen Ihr Notar.
In den Rechtsgebieten, die er betreut, ist der Notar Spezialist. Egal ob es um Ehe und Familie, Erbe und Schenkung, Immobilien, Unternehmen, Vollmachten oder Schlichtungen geht. Die Qualität eines Notars zeigt sich aber auch darin, dass er die Urkunde auf Ihrer beider individuellen Wünsche und Umstände abstimmt. Immerhin muss er schon von Gesetzes wegen herausfinden, was Sie eigentlich wollen. Dabei weiß Ihr Notar auch, wie man selbst unübliche Situationen in den Griff bekommt. Nicht zuletzt bedeutet Sicherheit auch, dass Ihre Erklärungen so verstanden werden, wie sie von Ihnen gemeint waren. Etwa in Ihrem Testament. Weil Ihr Notar weiß, wie so ein letzter Wille formuliert werden muss, damit er im nachhinein nicht angezweifelt werden kann. Auch noch nach vielen Jahren.
Überhaupt beugen Sie mit einer notariellen Urkunde einem eventuellen Streit vor, weil der Notar darauf achtet, dass alle wichtigen Punkte geregelt sind und alles klar formuliert ist. Und nicht zuletzt, dass Vereinbarungen ausgewogen sind. Sprechen Sie deshalb offen mit Ihrem Notar über das, was Sie möchten. Er schlägt Ihnen eine Lösung vor, die den Interessen aller Vertragspartner gerecht wird. Ganz sicher.
Wir setzen Ihre Urkunde in Bewegung.
Die Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Schließlich nützt er Ihnen nichts, wenn er wirkungslos bleibt. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Also zum Beispiel darum, dass der Grundstückskaufvertrag ins Grundbuch kommt. Und auch die beste Satzungsänderung einer GmbH ist erst dann gültig, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Gut, dass Ihnen Ihr Notar da vieles abnimmt: Also Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte, etwa von Ihrer Gemeinde, anfordert. Aber auch Freigaben von Banken. Und zum Glück weiß Ihr Notar auch, wie man die richtigen Anträge bei den Registern stellt. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken. Schön, dass Sie sich um all das nicht kümmern müssen, nicht wahr?
Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen. Beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Dann erteilt Ihr Notar eine Vollstreckungsklausel. Damit können Sie aus der notariellen Urkunde unmittelbar vollstrecken. Genau wie aus einem Gerichtsurteil. Und das, ohne dass Sie vor den Kadi müssen.
Beglaubigt. Beurkundet. Bewiesen.
Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Weil eine Urkunde vom Notar den Inhalt Ihrer Erklärungen eindeutig beweist. Gerichte sind an den Inhalt des Dokuments sogar gesetzlich gebunden. Das gilt sowohl für die Beurkundung, als auch für die Beglaubigung. Allerdings bestätigt Ihr Notar bei der Beglaubigung lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Dieser Beweis wird zum Beispiel bei Erklärungen verlangt, die Sie beim Grundbuchamt oder Handelsregister einreichen. Oder etwa bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Vielleicht möchten Sie sich auch im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen. Da ist es doch gut zu wissen, dass Sie Ihr Notar bei den kniffligen Fragen der elektronischen Form unterstützen kann. Er kann auch elektronische Notarurkunden herstellen. Auch wenn es Ihnen „nur“ um eine Beglaubigung geht, entwirft Ihr Notar selbstverständlich auf Wunsch die Erklärung für Sie, berät Sie über den Inhalt und kümmert sich um die Abwicklung. Wie etwa die Eintragung der Anmeldungen im Handelsregister. Eine Beurkundung schließlich beweist noch mehr. Weil bei ihr sichergestellt ist, dass Ihr Notar Sie ausführlich über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat. Beispielsweise, als er auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet hat. Darauf haben Sie Brief und Siegel.
Airbag und TÜV – gibt’s auch für Notare.
Wussten Sie eigentlich, dass der Notar für seine Leistung voll geradesteht? Mit allem, was er hat? Beruhigend also zu wissen, dass es auch für Notare so eine Art Airbag gibt. Weil nämlich jeder Notar für den Fall der Fälle versichert sein muss. Doch damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt das Gesetz dem Notar jede Menge vor, an das er sich halten muss. So ist festgelegt, worüber der Notar belehren muss, wann er eine Beurkundung ablehnen kann und muss und welche Pflichten er als Treuhänder über Ihre Kaufsumme hat. Auch dass er Urkunden rechtzeitig beim Grundbuch oder Register einreichen muss, schreibt ihm das Gesetz vor. Nicht zuletzt ist der Notar dazu verpflichtet, praktisch alles zu dokumentieren, was er tut. Und dass der Notar sich auch an all diese Vorgaben hält, wird von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Also durch den Präsidenten des Landgerichts. Der ist sozusagen der TÜV für die Notare.
Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass Sie einmal ein Problem mit Ihrem Notar haben. In diesem Fall sollten Sie zuerst versuchen, die Sache mit ihm selbst zu besprechen. Kommen Sie zu keinem Ergebnis, können Sie sich an die Rheinische Notarkammer wenden. Wenn Sie möchten, überprüft die dann alles, und moniert, wenn nötig, gegenüber dem Notar etwaige Pflichtverstöße. Oder sie informiert die Aufsichtsbehörde. Sie sehen, höchste Standards und strenge Kontrolle sorgen für Ihre Sicherheit.
Mitarbeiter
Von den Mitarbeitern Ihres Notars dürfen Sie eine Menge erwarten.
Spätestens jetzt ahnen Sie, dass ein Notar alle Hände voll zu tun hat. Und dass es mit der Beurkundung allein nicht getan ist. Klar, dass er nicht alles alleine bewältigen kann. Deshalb ist ein ganzer Stab an hilfsbereiten Mitarbeitern für Sie da. Das fängt schon mit der „Telefonstimme“ an, die Sie ohne Umwege an die richtige Stelle weiter verbindet.
Und natürlich dürfen Sie bei Ihrem Notar auch einen zuvorkommenden Empfang erwarten. Von Anfang an steht Ihnen dann ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite. Mit ihm können Sie beruhigt Ihr Anliegen besprechen. Denn beim Notar finden Sie qualifizierte Mitarbeiter, die in Sachen Recht jede Menge Erfahrung haben. Und zudem ist für alle Angestellten des Notars Verschwiegenheit oberstes Gebot. Darauf können Sie sich verlassen. Ihr Ansprechpartner leistet in der Regel eine Menge Vorarbeit. Und nach der Beurkundung kümmert er sich um die weitere Abwicklung. Bei der er nicht selten von Schreibkräften und anderen Mitarbeitern unterstützt wird. Die etwa die Abschriften erstellen und die Register führen. Ganz im Hintergrund.
Egal, wie viele Helfer der Notar hat – schon von Gesetzes wegen übt er sein Amt immer persönlich aus. Schließlich ist er auch für alles verantwortlich. Deswegen ist er bei Bedarf jederzeit persönlich für Sie da. Nicht erst bei der Beurkundung, die Ihr Notar immer selbst vornimmt. Auch im Vorfeld und bei der Abwicklung danach. Sie sehen – bei uns sind Sie rundum in besten Händen.
Kosten
Kann sein, dass Sie durch Ihren Notar eine Menge sparen.
Gar keine Frage: Die Einschaltung Ihres Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Zumal Ihr Notar für die Beratung – neben der Beurkundung – nichts extra verlangt. Diese „kostenlose“ Beratung sollten Sie sich also unbedingt zunutze machen. Außerdem erledigt der Notar ja auch die Abwicklung für Sie. Das ist ebenfalls viel wert. Genau wie die Tatsache, dass Sie alles aus einer Hand bekommen. Überhaupt kann Ihnen die Einschaltung eines Notars einiges an Kosten ersparen. Vor allem langfristig gesehen. Allein schon deshalb, weil Sie mit einem Notar oft nur einen Berater für beide Seiten brauchen. Dank seiner Neutralität.
Auch der Blick in die Zukunft lohnt sich: Wenn Sie etwa Ihren letzten Willen in einem notariellen Testament oder Erbvertrag niederlegen, ersparen Sie Ihren Erben meist die Kosten für den Erbschein. Und wenn Sie bedenken, was Ihnen ein Ehevertrag oder eine gütliche Einigung über die wichtigsten Streitpunkte im Falle einer Trennung an Kosten für das Verfahren vor Gericht erspart, werden Sie uns zustimmen: In einer Urkunde von Ihrem Notar ist Ihr Geld gut angelegt.
Alles hat seine Ordnung. Dank Gebührenordnung.
Was die Gebühren für den Notar angeht, erwarten Sie zum Glück keine bösen Überraschungen. Denn die Kosten sind gesetzlich festgelegt. Eine höhere Forderung würde also schlicht und einfach gegen das Gesetz verstoßen. Genau wie ein Rabatt. Ohnehin überprüft die staatliche Aufsicht regelmäßig, dass sich die Notare auch an die Vorschriften halten. Warum das so ist? Weil sich Preiswettbewerb und Neutralität nicht vertragen. Deshalb ist die Wahl Ihres Notars auch keine Frage der Kosten.
Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrags darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Allerdings: Wenn derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, kann der Notar sein Geld von allen Beteiligten verlangen. Notfalls kann er seine Kostenforderung sogar vollstrecken. Und zwar ohne Gerichtsbeschluss. Vergessen Sie bei Ihrer Kalkulation nicht, dass sowohl das Grundbuchamt als auch das Handelsregister für ihre Arbeit Gebühren erheben. Genau wie Ihr Makler seine Provisionen. Mal ganz abgesehen von eventuell fälligen Steuern, wie beispielsweise der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.
Wenn Sie gerne wissen möchten, was genau finanziell auf Sie zukommt, fragen Sie Ihren Notar ruhig vorher nach den Gebühren. Und sprechen Sie auch mit ihm, wenn Ihnen eine Rechnung unklar ist. Sollten Fragen offen bleiben, kann der Notar bei der zuständigen Notarkammer nachhaken, ob seine Rechnung richtig ist. Sollten Sie dennoch anderer Meinung sein, können Sie sich an das zuständige Landgericht wenden. Selbstverständlich gebührenfrei.
Der Wert bestimmt den Preis.
Einen Notar soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den Notar immer nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Dabei richtet sich der Geschäftswert grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert: Also beispielsweise bei einem Grundstückskaufvertrag nach dem Kaufpreis. Oder, bei einer Grundstücksschenkung nach dem Verkehrswert. Für ein Testament.
Zudem gibt es unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres Notars. Der fällt etwa dann an, wenn der Notar eine einseitige Erklärung von Ihnen beurkundet. Einseitige Erklärungen werden i.d.R. mit einer 1,0 Gebühr berechnet. Zum Beispiel ein Testament oder eine Grundschuld. Verträge dagegen werden mit einer 2,0 Gebühr berechnet. Beglaubigt Ihr Notar lediglich Ihre Unterschrift, schlägt das nur mit einer 0,2 Gebühr zu Buche. Maximal mit 70 €. Wenn Ihr Notar allerdings die Erklärung entwirft oder sich um die Abwicklung kümmert, müssen Sie jedoch wiederum mit einer höheren Gebühr rechnen. Dazu kommen dann unter Umständen noch Gebühren für extra Arbeiten, wie die Einholung von Genehmigungen oder einer Bestätigung, etwa wann der Kaufpreis fällig ist. Die Auslagen Ihres Notars für Abschriften, Porto oder Telefon müssen Sie natürlich ebenfalls ersetzen. Als letztes fällt schließlich noch die gesetzliche Umsatzsteuer an. Aber mit der haben Sie wahrscheinlich sowieso gerechnet.