Urkunden
|NOTAR
 
 
 
 

Qualität kommt von Qualifikation. Mit Sicherheit.

Betrachten Sie es mal so: Je persönlicher eine Angelegenheit, desto wichtiger ist Qualität für Sie. Denn Qualität bedeutet Sicherheit. Und die gibt Ihnen Ihr Notar.

In den Rechtsgebieten, die er betreut, ist der Notar Spezialist. Egal ob es um Ehe und Familie, Erbe und Schenkung, Immobilien, Unternehmen, Vollmachten oder Schlichtungen geht. Die Qualität eines Notars zeigt sich aber auch darin, dass er die Urkunde auf Ihrer beider individuellen Wünsche und Umstände abstimmt. Immerhin muss er schon von Gesetzes wegen herausfinden, was Sie eigentlich wollen. Dabei weiß Ihr Notar auch, wie man selbst unübliche Situationen in den Griff bekommt. Nicht zuletzt bedeutet Sicherheit auch, dass Ihre Erklärungen so verstanden werden, wie sie von Ihnen gemeint waren. Etwa in Ihrem Testament. Weil Ihr Notar weiß, wie so ein letzter Wille formuliert werden muss, damit er im nachhinein nicht angezweifelt werden kann. Auch noch nach vielen Jahren.

Überhaupt beugen Sie mit einer notariellen Urkunde einem eventuellen Streit vor, weil der Notar darauf achtet, dass alle wichtigen Punkte geregelt sind und alles klar formuliert ist. Und nicht zuletzt, dass Vereinbarungen ausgewogen sind. Sprechen Sie deshalb offen mit Ihrem Notar über das, was Sie möchten. Er schlägt Ihnen eine Lösung vor, die den Interessen aller Vertragspartner gerecht wird. Ganz sicher.

Wir setzen Ihre Urkunde in Bewegung.

Die Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Schließlich nützt er Ihnen nichts, wenn er wirkungslos bleibt. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Also zum Beispiel darum, dass der Grundstückskaufvertrag ins Grundbuch kommt. Und auch die beste Satzungsänderung einer GmbH ist erst dann gültig, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.

Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Gut, dass Ihnen Ihr Notar da vieles abnimmt: Also Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte, etwa von Ihrer Gemeinde, anfordert. Aber auch Freigaben von Banken. Und zum Glück weiß Ihr Notar auch, wie man die richtigen Anträge bei den Registern stellt. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken. Schön, dass Sie sich um all das nicht kümmern müssen, nicht wahr?

Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen. Beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Dann erteilt Ihr Notar eine Vollstreckungsklausel. Damit können Sie aus der notariellen Urkunde unmittelbar vollstrecken. Genau wie aus einem Gerichtsurteil. Und das, ohne dass Sie vor den Kadi müssen.

Beglaubigt. Beurkundet. Bewiesen.

Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Weil eine Urkunde vom Notar den Inhalt Ihrer Erklärungen eindeutig beweist. Gerichte sind an den Inhalt des Dokuments sogar gesetzlich gebunden. Das gilt sowohl für die Beurkundung, als auch für die Beglaubigung. Allerdings bestätigt Ihr Notar bei der Beglaubigung lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Dieser Beweis wird zum Beispiel bei Erklärungen verlangt, die Sie beim Grundbuchamt oder Handelsregister einreichen. Oder etwa bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Vielleicht möchten Sie sich auch im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen. Da ist es doch gut zu wissen, dass Sie Ihr Notar bei den kniffligen Fragen der elektronischen Form unterstützen kann. Er kann auch elektronische Notarurkunden herstellen. Auch wenn es Ihnen „nur“ um eine Beglaubigung geht, entwirft Ihr Notar selbstverständlich auf Wunsch die Erklärung für Sie, berät Sie über den Inhalt und kümmert sich um die Abwicklung. Wie etwa die Eintragung der Anmeldungen im Handelsregister. Eine Beurkundung schließlich beweist noch mehr. Weil bei ihr sichergestellt ist, dass Ihr Notar Sie ausführlich über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat. Beispielsweise, als er auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet hat. Darauf haben Sie Brief und Siegel.

Airbag und TÜV – gibt’s auch für Notare.

Wussten Sie eigentlich, dass der Notar für seine Leistung voll geradesteht? Mit allem, was er hat? Beruhigend also zu wissen, dass es auch für Notare so eine Art Airbag gibt. Weil nämlich jeder Notar für den Fall der Fälle versichert sein muss. Doch damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt das Gesetz dem Notar jede Menge vor, an das er sich halten muss. So ist festgelegt, worüber der Notar belehren muss, wann er eine Beurkundung ablehnen kann und muss und welche Pflichten er als Treuhänder über Ihre Kaufsumme hat. Auch dass er Urkunden rechtzeitig beim Grundbuch oder Register einreichen muss, schreibt ihm das Gesetz vor. Nicht zuletzt ist der Notar dazu verpflichtet, praktisch alles zu dokumentieren, was er tut. Und dass der Notar sich auch an all diese Vorgaben hält, wird von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Also durch den Präsidenten des Landgerichts. Der ist sozusagen der TÜV für die Notare.

Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass Sie einmal ein Problem mit Ihrem Notar haben. In diesem Fall sollten Sie zuerst versuchen, die Sache mit ihm selbst zu besprechen. Kommen Sie zu keinem Ergebnis, können Sie sich an die Rheinische Notarkammer wenden. Wenn Sie möchten, überprüft die dann alles, und moniert, wenn nötig, gegenüber dem Notar etwaige Pflichtverstöße. Oder sie informiert die Aufsichtsbehörde. Sie sehen, höchste Standards und strenge Kontrolle sorgen für Ihre Sicherheit.

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Qualität kommt von Qualifikation. Mit Sicherheit.

Betrachten Sie es mal so: Je persönlicher eine Angelegenheit, desto wichtiger ist Qualität für Sie. Denn Qualität bedeutet Sicherheit. Und die gibt Ihnen Ihr Notar.

In den Rechtsgebieten, die er betreut, ist der Notar Spezialist. Egal ob es um Ehe und Familie, Erbe und Schenkung, Immobilien, Unternehmen, Vollmachten oder Schlichtungen geht. Die Qualität eines Notars zeigt sich aber auch darin, dass er die Urkunde auf Ihrer beider individuellen Wünsche und Umstände abstimmt. Immerhin muss er schon von Gesetzes wegen herausfinden, was Sie eigentlich wollen. Dabei weiß Ihr Notar auch, wie man selbst unübliche Situationen in den Griff bekommt. Nicht zuletzt bedeutet Sicherheit auch, dass Ihre Erklärungen so verstanden werden, wie sie von Ihnen gemeint waren. Etwa in Ihrem Testament. Weil Ihr Notar weiß, wie so ein letzter Wille formuliert werden muss, damit er im nachhinein nicht angezweifelt werden kann. Auch noch nach vielen Jahren.

Überhaupt beugen Sie mit einer notariellen Urkunde einem eventuellen Streit vor, weil der Notar darauf achtet, dass alle wichtigen Punkte geregelt sind und alles klar formuliert ist. Und nicht zuletzt, dass Vereinbarungen ausgewogen sind. Sprechen Sie deshalb offen mit Ihrem Notar über das, was Sie möchten. Er schlägt Ihnen eine Lösung vor, die den Interessen aller Vertragspartner gerecht wird. Ganz sicher.

Wir setzen Ihre Urkunde in Bewegung.

Die Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Schließlich nützt er Ihnen nichts, wenn er wirkungslos bleibt. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Also zum Beispiel darum, dass der Grundstückskaufvertrag ins Grundbuch kommt. Und auch die beste Satzungsänderung einer GmbH ist erst dann gültig, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.

Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Gut, dass Ihnen Ihr Notar da vieles abnimmt: Also Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte, etwa von Ihrer Gemeinde, anfordert. Aber auch Freigaben von Banken. Und zum Glück weiß Ihr Notar auch, wie man die richtigen Anträge bei den Registern stellt. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken. Schön, dass Sie sich um all das nicht kümmern müssen, nicht wahr?

Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen. Beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Dann erteilt Ihr Notar eine Vollstreckungsklausel. Damit können Sie aus der notariellen Urkunde unmittelbar vollstrecken. Genau wie aus einem Gerichtsurteil. Und das, ohne dass Sie vor den Kadi müssen.

Beglaubigt. Beurkundet. Bewiesen.

Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Weil eine Urkunde vom Notar den Inhalt Ihrer Erklärungen eindeutig beweist. Gerichte sind an den Inhalt des Dokuments sogar gesetzlich gebunden. Das gilt sowohl für die Beurkundung, als auch für die Beglaubigung. Allerdings bestätigt Ihr Notar bei der Beglaubigung lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Dieser Beweis wird zum Beispiel bei Erklärungen verlangt, die Sie beim Grundbuchamt oder Handelsregister einreichen. Oder etwa bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Vielleicht möchten Sie sich auch im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen. Da ist es doch gut zu wissen, dass Sie Ihr Notar bei den kniffligen Fragen der elektronischen Form unterstützen kann. Er kann auch elektronische Notarurkunden herstellen. Auch wenn es Ihnen „nur“ um eine Beglaubigung geht, entwirft Ihr Notar selbstverständlich auf Wunsch die Erklärung für Sie, berät Sie über den Inhalt und kümmert sich um die Abwicklung. Wie etwa die Eintragung der Anmeldungen im Handelsregister. Eine Beurkundung schließlich beweist noch mehr. Weil bei ihr sichergestellt ist, dass Ihr Notar Sie ausführlich über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat. Beispielsweise, als er auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet hat. Darauf haben Sie Brief und Siegel.

Airbag und TÜV – gibt’s auch für Notare.

Wussten Sie eigentlich, dass der Notar für seine Leistung voll geradesteht? Mit allem, was er hat? Beruhigend also zu wissen, dass es auch für Notare so eine Art Airbag gibt. Weil nämlich jeder Notar für den Fall der Fälle versichert sein muss. Doch damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt das Gesetz dem Notar jede Menge vor, an das er sich halten muss. So ist festgelegt, worüber der Notar belehren muss, wann er eine Beurkundung ablehnen kann und muss und welche Pflichten er als Treuhänder über Ihre Kaufsumme hat. Auch dass er Urkunden rechtzeitig beim Grundbuch oder Register einreichen muss, schreibt ihm das Gesetz vor. Nicht zuletzt ist der Notar dazu verpflichtet, praktisch alles zu dokumentieren, was er tut. Und dass der Notar sich auch an all diese Vorgaben hält, wird von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Also durch den Präsidenten des Landgerichts. Der ist sozusagen der TÜV für die Notare.

Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass Sie einmal ein Problem mit Ihrem Notar haben. In diesem Fall sollten Sie zuerst versuchen, die Sache mit ihm selbst zu besprechen. Kommen Sie zu keinem Ergebnis, können Sie sich an die Rheinische Notarkammer wenden. Wenn Sie möchten, überprüft die dann alles, und moniert, wenn nötig, gegenüber dem Notar etwaige Pflichtverstöße. Oder sie informiert die Aufsichtsbehörde. Sie sehen, höchste Standards und strenge Kontrolle sorgen für Ihre Sicherheit.