Bauträgervertrag
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Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude – Haus oder Wohnung – zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.

Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese sollte sich der Käufer auf jeden Fall vor der Beurkundung vom Bauträger aushändigen lassen.

In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:

  • Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt
  • Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung
  • Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung

Gefahr besteht beim Abschluss getrennter Verträge über Grundstückskauf und Bauerrichtung. Weitere Informationen zum Inhalt eines Bauträgervertrages stehen in dem Bauträgermerkblatt der Landesnotarkammer Bayern welches im Internet abrufbar ist.

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Bauträgervertrag

Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude – Haus oder Wohnung – zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.

Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese sollte sich der Käufer auf jeden Fall vor der Beurkundung vom Bauträger aushändigen lassen.

In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:

  • Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt
  • Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung
  • Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung

Gefahr besteht beim Abschluss getrennter Verträge über Grundstückskauf und Bauerrichtung. Weitere Informationen zum Inhalt eines Bauträgervertrages stehen in dem Bauträgermerkblatt der Landesnotarkammer Bayern welches im Internet abrufbar ist.